Es ist das erste Mal in der Geschichte der Bundesrepublik: Journalist droht Gefängnis wegen satirischer „Politiker-Verleumdung“! Zum ersten Mal droht in Deutschland einem Journalisten wegen angeblicher „Politiker-Verleumdung“ Gefängnis. Das Amtsgericht Bamberg (Oberfranken/Bayern) verurteilte am heutigen Montag (7. April 2025) den Herausgeber und Chefredakteur des Deutschland-Kurier, David Bendels, wegen des Vorwurfs der Veröffentlichung eines satirischen Faeser-Memes zu einer Freiheitsstrafe von sieben Monaten auf Bewährung. Da Bendels nicht vorbestraft ist, wurde die Strafe für zwei Jahre zur Bewährung ausgesetzt. Das erstinstanzliche Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Das Gericht sah den Straftatbestand der „Verleumdung gegen Personen des politischen Lebens“ nach dem sogenannten „Majestäts“-Beleidigungsparagrafen 188 des Strafgesetzbuches (StGB) als erfüllt an. Der Vorsitzende Richter verlangt von Bendels sogar, dass dieser sich bei Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) schriftlich entschuldigt. Prozessbeobachter sprechen von politisch motiviertem Urteil Unabhängigen Prozessbeobachtern zufolge sei das Urteil als eindeutig politisch motiviert einzuordnen. Es verfolge ganz offensichtlich den Zweck, kritische Journalisten einzuschüchtern und missliebige Meinungen zu unterdrücken. David Bendels und seine Anwälte kündigten an, gegen den Bamberger Richterspruch Rechtsmittel einlegen zu wollen. Das seit fast einem Jahr währende Verfahren, das sich um eine satirische Fotomontage (Meme) mit der Faeser in den Mund gelegten Aussage „Ich hasse die Meinungsfreiheit!“ dreht, wird also fortgesetzt. David Bendels: „Ich kämpfe weiter!“ DK-Chefredakteur David Bendels kündigte in einer ersten Reaktion auf das Urteil an: „Wir werden dieses Urteil nicht hinnehmen und uns mit allen juristischen Mitteln dagegen zur Wehr setzen. Der Deutschland-Kurier und ich persönlich werden den gerechten und für den Fortbestand der Demokratie in Deutschland unverzichtbaren Kampf für die Presse- und Meinungsfreiheit entschlossen, stabil und mit aller Konsequenz weiterführen.“ Faeser stellte Strafantrag In dem Verfahren geht es um eine satirische Fotomontage (Meme), die das gestörte Verhältnis von Noch-Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) zur Presse- und Meinungsfreiheit kritisch thematisiert. Der Beitrag wurde im Februar 2024 auf der X-Seite (vormals Twitter) des Deutschland-Kuriers veröffentlicht. Faeser hatte daraufhin Strafantrag gegen David Bendels als presserechtlich verantwortlichen Chefredakteur des Deutschland-Kurier gestellt. Top-Juristen halten den Beitrag für unproblematisch Nach Ansicht führender Staats- und Medienrechtler ist der satirische Beitrag eindeutig sowohl durch die Presse- und Meinungsfreiheit als auch durch die gefestigte Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts gedeckt. Unter anderm der renommierte Staatsrechtler, Bundesminister a.D. Rupert Scholz (CDU), sowie der Hamburger Medienanwalt Joachim Steinhöfel halten die Veröffentlichung für unproblematisch. Dennoch erließ am 5. November 2024 die durch die sogenannte „Schwachkopf“-Affäre bundesweit in die Skandal-Schlagzeilen geratene Bamberger Justiz, in deren Einzugsbereich zufällig auch Bendels seinen privaten Wohnsitz hat, Strafbefehl in der ungewöhnlich hohen Höhe von 210 Tagessätzen. Das Amtsgericht Bamberg stützt sein jetzt in der Hauptverhandlung gefälltes Urteil auf die – aus Sicht von Bendels und seinen Anwälten – abwegige Annahme, durch die Veröffentlichung im Deutschland-Kurier werde der Eindruck erweckt, Faeser hätte tatsächlich ein Plakat mit der Aufschrift „Ich hasse die Meinungsfreiheit!“ vor sich her getragen. Damit sei der Straftatbestand der „Politiker-Verleumdung“ in Verbindung mit dem vor vier Jahren verschärften Paragrafen 188 des Strafgesetzbuches erfüllt. Gericht verwirft Antrag der Verteidigung Im Laufe der Verhandlung hatte die Verteidigung erhebliche Zweifel geäußert, dass der sogenannte „Majestätsbeleidigungs“-Paragraf überhaupt mit dem Grundgesetz vereinbar ist, hier insbesondere im Hinblick auf Artikel 5 (Presse- und Meinungsfreiheit). Der Antrag der Verteidigung, diese Frage dem Bundesverfassungsgericht zur Prüfung vorzulegen, wurde vom Gericht als unbegründet abgelehnt.
See Tweet