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Netzwerk Wissenschaftsfreiheit zur Absage des Vortrags von Francesca Albanese Pressemitteilung vom 13.02.2025 Das Netzwerk Wissenschaftsfreiheit kritisiert die Begründung der LMU München für die Absage des Vortrags von Francesca Albanese. Ob ein Vortrag in eine wissenschaftliche Konferenz eingebunden ist, ist für die Frage, ob es sich um einen wissenschaftlichen Vortrag handelt, zweitrangig. Dennoch sieht das Netzwerk Wissenschaftsfreiheit keine Verletzung der Wissenschaftsfreiheit. Zum einen ist die Universität berechtigt und verpflichtet, die Begehung von Straftaten wie etwa die Billigung von Straftaten nach Paragraph 140 Strafgesetzbuch zu verhindern. Zum anderen bestehen erhebliche Zweifel daran, dass es sich um einen wissenschaftlichen Vortrag gehandelt hätte. Ein solcher zeichnet sich dadurch aus, dass er wissenschaftliche Erkenntnisse verbreitet und nicht lediglich in einem politischen Konflikt einseitig Partei ergreift. Insbesondere der Vorwurf des Genozids muss argumentativ belegt werden, da die überwiegende Auffassung in der Wissenschaft nicht von einem Genozid ausgeht. Bei einigen, wenn auch nicht allen Kritikern der Absage wirkt die Berufung auf Wissenschaftsfreiheit zudem unglaubwürdig, weil sie bei anderen Vorträgen selbst zum Boykott aufrufen oder das Phänomen des Cancelns von Vorträgen abstreiten, beziehungsweise die Diskussion darüber als rechtes Narrativ diffamieren.
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