Bewegung zum #Verbotsverfahren: Konsens, dass mind 4 Landesverbände auf Antrag vom BVerfG verboten werden würden. Streitig innerhalb der Union, ob auch Gesamtpartei verfassungsfeindlich eingestuft wird, daher Sorge vor Teilabweisung und Durchhalteparolen "AfD politisch stellen statt verbieten". Alles hängt davon ab, ob überhaupt ein isolierter Antrag auf Entscheidung nach § 46 Abs. 2 BVerfGG gestellt werden kann, oder ob sich der Antrag auf Gesamtpartei beziehen muss; eigentlich eine überwindbare Formalie, zur Gesichtswahrung. Nächste Hürde: Wer fängt an? Bundesregierung sträubt sich, bei Beschränkung auf Ost-Verbände sollten diese Länder Initiative ergreifen, wenn nicht gerade Wahl ansteht. Länder können aber keinen Antrag stellen, allenfalls ein Gutachten vorlegen. Auf der Grundlage könnte dann der Bundesrat Antrag stellen, Regierung würde sich anschließen, um zu unterstützen. Bundespartei könnte sich von radikalen Teilen distanzieren oder solidarisieren, was dann aber zum Verbot der Gesamtpartei führen würde. USA würde das Verfahren missbilligen; AfD-Politiker frohlockten schon, dass Verbotsverfahren vom Tisch wären und kein Grund fü Mäßigung verbleibt.
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